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   BVerfG, 16.12.2004 - 1 BvR 765/00   

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https://dejure.org/2004,5581
BVerfG, 16.12.2004 - 1 BvR 765/00 (https://dejure.org/2004,5581)
BVerfG, Entscheidung vom 16.12.2004 - 1 BvR 765/00 (https://dejure.org/2004,5581)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Dezember 2004 - 1 BvR 765/00 (https://dejure.org/2004,5581)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde über die nachträgliche Kostenerstattung für eine selbstbeschaffte Rehabilitationsmaßnahme; Ausnahmen für eine Kostenerstattung bei selbstbeschafften Leistungen zur Heilbehandlung und Rehabilitation; Vereinbarkeit der Ablehnung durch die ...

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1
    Verletzung der Berufsfreiheit durch Ablehnung der nachträglichen Erstattung von Kosten einer Umschulungsmaßnahme

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 4, 313
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus BVerfG, 16.12.2004 - 1 BvR 765/00
    Insbesondere liegt keine Überraschungsentscheidung vor, durch die das Recht auf Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG verletzt sein könnte (vgl. hierzu BVerfGE 98, 218 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 16.12.2004 - 1 BvR 765/00
    Werden nicht Auslegungsfehler sichtbar, die auf einer grundsätzlichen unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen, ist die fachgerichtliche Entscheidung einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerfG, 16.12.2004 - 1 BvR 765/00
    aa) Das Bundesverfassungsgericht überprüft die Entscheidungen der Fachgerichte nicht auf fehlerhafte Rechtsanwendung (vgl. BVerfGE 96, 189 ).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 2296/96

    Zur Erstattungspflicht des Arbeitgebers gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus BVerfG, 16.12.2004 - 1 BvR 765/00
    Das Bundesverfassungsgericht muss nicht klären, ob die Beschwerdeführerin erneut auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts verwiesen werden könnte oder ob nach § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG eine so genannte Vorab-Entscheidung über die Auslegung des § 556 Abs. 1 Nr. 2 und des § 567 Abs. 3 Satz 2 RVO angezeigt wäre, weil diese Auslegung einer gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung entspricht (vgl. BVerfGE 99, 202 ).
  • BSG, 15.04.1997 - 1 BK 31/96

    Erstattung der Kosten für eine selbstbeschaffte Leistung

    Auszug aus BVerfG, 16.12.2004 - 1 BvR 765/00
    Die Norm verlangt mit dem Begriff "dadurch" einen Kausalzusammenhang zwischen einer unrechtmäßigen Verweigerung der Sachleistung und den zu erstattenden Kosten des Versicherten (vgl. BSG, SozR 3-2500 § 13 Nr. 15 S. 75).
  • BSG, 24.02.2000 - B 2 U 12/99 R

    Kostenerstattung im Rahmen der Berufshilfe für selbstbeschaffte

    Auszug aus BVerfG, 16.12.2004 - 1 BvR 765/00
    gegen a) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 24. Februar 2000 - B 2 U 12/99 R -,.
  • BVerfG, 19.05.2005 - 1 BvR 2792/04

    Verfassungsmäßigkeit des Zustimmungsbedürfnisses für Umschulungsmaßnahmen

    Der Verweigerung der Förderung lag auch keine berufsregelnde Tendenz bei der Auslegung und Anwendung des Gesetzes zugrunde; allein individuelle, im Arbeitsförderungsrecht liegende Gründe waren entscheidend (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, 1 BvR 765/00 vom 16. Dezember 2004 ).
  • LSG Bayern, 29.07.2009 - L 10 AL 138/08

    Kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage - Umstellung auf

    Die Berufsfreiheit ist nicht verletzt, wenn die Förderung einer Umschulungsmaßnahme davon abhängig gemacht wird, dass der zuständige Versicherungsträger vorher die Möglichkeit hat zu überprüfen, ob die vom Versicherten angestrebte Maßnahme auch geeignet ist (vgl. BVerfG 1.Senat 3.Kammer vom 16.12.2004, Az: 1 BvR 765/00).

    Die Berufsfreiheit ist nicht verletzt, wenn die Förderung einer Umschulungsmaßnahme davon abhängig gemacht wird, dass der zuständige Versicherungsträger vorher die Möglichkeit hat zu überprüfen, ob die vom Versicherten angestrebte Maßnahme auch geeignet ist (vgl. BVerfG 1.Senat 3.Kammer vom 16.12.2004, Az: 1 BvR 765/00).

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